Organisatorisches zum Unterricht
Gruppenunterricht ist nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft möglich, wenn zwei oder mehr Personen gleichzeitig beginnen.
Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Abmeldungen sind zum 30. Juni und 31. Dezember mit einer Frist von vier Wochen möglich. Sonderkündigungsrechte (z. B. bei Umzug) müssen im Einzelfall mit der jeweiligen Lehrkraft besprochen werden.
Die Schulferien gelten grundsätzlich als unterrichtsfreie Zeit. In Absprache mit der Lehrkraft kann jedoch auch in den Ferien unterrichtet werden.
Das Jugendmusikwerk Brakel e.V. gehört zu den wenigen Einrichtungen, die nicht mit monatlichen Pauschalen arbeiten. Berechnungsgrundlage für die monatliche Abrechnung sind die Unterrichtsstunden, die außerhalb der Ferien und Feiertage auf den vereinbarten Wochentag fallen.
Bei Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft wird die Stunde nicht berechnet. Bei Unterrichtsausfall seitens des Schülers wird die Stunde bei Vorlage eines ärztlichen Attests nicht berechnet. Das Attest kann bei der Lehrkraft oder bei Verena Tensi abgegeben oder per E-Mail an info@jugendmusikwerk-brakel.de geschickt werden. Die Lehrkraft sollte in jedem Fall frühzeitig informiert werden, wenn eine Stunde nicht wahrgenommen werden kann.
Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren, in der Regel zwischen dem 12. und 15. des Folgemonats.
Anmeldeformulare inkl. SEPA-Mandat sind bei Verena Tensi oder bei der jeweiligen Lehrkraft erhältlich – oder können hier heruntergeladen werden: